UV-Desinfektion für Wasser und Luft

Unsere UV - Anlagen werden in Deutschland hergestellt und decken ein sehr breites Spektrum bezüglich des desinfizierbaren Wasservolumens pro Zeiteinheit und bezüglich der möglichen Einsatzgebiete ab. Hochwertige Komponenten sorgen für eine lange Lebensdauer, der Einbau ist einfach. Je nach Anforderungen können UV - Anlagen mit und ohne Zertifizierung gewählt werden. Zusätzlich gibt es eine Variante mit Vorfiltern für Trubstoffe und eine Variante, mit der auch Oberflächen und vorbeiströmende Luft bestrahlt werden können. Für Sonderlösungen können Sie uns natürlich anfragen, denn der Hersteller kann diese aus den Standards ableiten und für den konkreten Anwendungsfall anpassen.

Funktionsweise von UV - Anlagen

Ultraviolettes Licht tötet Mikroorganismen und Krankheitserreger chemikalienfrei und umweltfreundlich ab, indem es ihre DNA zerstört. Die Wellenlänge des UV - Lichtes von 254 nm hat eine besonders hohe Energie und kann dadurch Mikroorganismen sowohl im Wasser als auch in der Luft abtöten. Nach einer Behandlung des Wassers mit UV - Licht gibt es keinerlei Rückstände in Ihrem Trinkwasser. Dies ist der große Vorteil gegenüber chemischer Desinfizierung.

Die Wirkung von UV - Strahlung ist umso besser, je klarer das Wasser ist, welches keimfrei gemacht werden soll. Eine Trübung beeinflusst natürlich auch die Reichweite und Wirkung der UV - Strahlung im Reaktor, weshalb ggf. Vorfilter einzusetzen sind.

Vorteile von UV - Anlagen

  • einfache Integration in bestehene Rohrleitungen
  • überschaubarer Platzbedarf
  • geringer Wartungsaufwand
  • niedrige laufende Kosten
  • chemiefrei
  • schnelle Desinfektion
  • hohe Zuverlässigkeit
  • Umweltfreundlichkeit

Grundlagen der Trinkwassergewinnung

Wer träumt nicht davon, ein Stück weit autark zu leben? Die Gewinnung eigenen Trinkwassers kann ein Baustein auf dem Weg zu einem autarken Leben sein. Wenn Sie eine Quelle oder einen Brunnen zur Trinkwassergewinnung nutzen wollen, gibt es aber eine Reihe von Dingen zu beachten.

Die Nutzung eigenen Wassers als Trinkwasser ist immer dem örtlichen Gesundheitsamt anzuzeigen. Dazu ist man in Deutschland gesetzlich verpflichtet. Das Gesundheitsamt muss über die bauliche und technische Ausführung der Hausbrunnenanlage und über die Umgebung der Wasserentnahmestelle informiert sein. Zusätzliche Anzeigepflichten bei der jeweils zuständigen Wasserbehörde, die Sie bei Errichtung oder Betrieb eines Hausbrunnens gegebenenfalls beachten müssen, sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt und hängen vom jeweiligen Landeswasserrecht ab. Welche Anforderungen bei Ihnen gelten, können Sie bei der Wasserbehörde oder beim Gesundheitsamt erfragen.

Wenn ein Hausbrunnen erstmalig in Betrieb genommen wird, ist eine Erstuntersuchung durchzuführen. Diese ist auch notwendig nach langem Betriebsstillstand und bei Anlagen, die bereits seit längerem betrieben aber bisher noch nicht untersucht worden sind. Die Anzahl der bei der Erstuntersuchung zu analysierenden Parameter ist umfangreich. Sie ist unter anderem abhängig von den geologischen Gegebenheiten. So könnte Ihr Brunnen oder Ihre Quelle zum Beispiel mit Arsen oder Fluorid aus dem Gestein belastet sein. Auch besondere Nutzungen in der Umgebung des Hausbrunnens (zum Beispiel Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln oder Gülle) spielen bei der Auswahl der Parameter eine Rolle. Der Parameterumfang der Erstuntersuchung wird daher vom Gesundheitsamt festgelegt.

Die Qualität des selbstgewonnenen Trinkwassers ist verpflichtend jährlich zu überprüfen, wofür ein zugelassenes Testlabor zu beauftragen ist. Das Gesundheitsamt kann das Testintervall verlängern, wenn einige Jahre hintereinander keine Auffälligkeiten festgestellt werden konnten. Sollten bei den regelmäßigen Tests Auffälligkeiten beobachtet werden, kann das Gesundheitsamt Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität fordern. Hier kommen für bakterielle Verunreinigungen die UV - Anlagen ins Spiel, welche Mikroorganismen zuverlässig abtöten.

 

UV - Anlage in der Hauswasserversorgung

Der Einbau der UV - Anlage erfolgt in die Hauptwasserleitung. Die Installation sollte von einem Klempner vorgenommen werden. Der Reaktor wird immer vertikal, am besten an einer ausreichend hohen Wand, installiert. Zu beachten ist die Ausbauhöhe der UV - Lampe mit Quarzschutzrohr, welche den Abstand der Installation von der Decke festlegt. Natürlich wird auch eine Steckdose in der Nähe für den Anschluss der UV - Lampe benötigt.


Betrieb der UV - Anlage für maximale Lebensdauer

Die UV - Lampe ist ein Verschleißteil. Viele Betriebsstunden führen zu einer Verringerung der Intensität der UV - Strahlung. Das ist normal und kein Problem, denn man kann die Lampe austauschen. Die Lebensdauer der UV - Lampe lässt sich sehr deutlich verlängern, wenn man sie mit einer Zeitschaltuhr verbindet, die sie nur dann anschaltet, wenn wirklich Trinkwasser benötigt wird. Eine Ausschaltung über Nacht ist hier die wirkungsvollste Maßnahme, aber auch tagsüber kann es Zeiten geben, wo kein Trinkwasser benötigt wird.

Da neben der Betriebsdauer pro Tag jeder neue Anschaltvorgang zum Verschleiß der UV - Lampe beiträgt, ist die Anzahl der Anschaltvorgänge zu optimieren. Man sollte also die UV - Anlage nicht über eine Steuerung mit der Pumpe verbinden, die das Wasser ins Haus fördert. Die Folge wären sehr viele Anschaltvorgänge. Kurz gesagt: Betrieb nur dann, wenn Trinkwasser benötigt wird mit so wenigen Anschaltzyklen wie möglich.

 

Austausch der UV - Lampe

Bei den UV - Anlagen mit Überwachungsmonitor wird der aktuelle Wirkungsgrad der UV - Lampe angezeigt. Fällt er unter 60 %, ist ein Austausch vorzunehmen. Bei den einfachen Anlagen ohne Überwachungsfunktion erfolgt der Austausch dann, wenn der turnusmäßige Test der Wasserqualität Auffälligkeiten zeigt.
 

UV - Anlage mit oder ohne Zertifizierung?

Ob Sie in ihrer Hauswasserversorgung eine UV - Anlage mit oder ohne Zertifizierung einbauen können, entscheidet das örtliche Gesundheitsamt. Hier gibt es keine allgemeingültigen Regeln. Auf Wunsch senden wir Ihnen für die konkrete UV - Anlage das Zertifikat zur Vorlage beim Gesundheitsamt zu.